Klarheit und Transparenz sind natürlich das A und O. Sie müssen wissen, mit wem Sie Geschäfte machen und zu welchen Bedingungen.
Die Anwaltskanzlei
Ich bin Frau E.F.M. (Ellen) van Swaaij, handelnd unter dem Namen meiner Firma/Einmannbetrieb Ellen van Swaaij Familierecht in Maastricht. Ich bin als Rechtsanwalt bei der niederländischen Anwaltskammer unter der Nummer A07880 eingetragen. Das Unternehmen ist im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 20169330 eingetragen. Die Mehrwertsteuernummer des Unternehmens lautet NL001945574B56.
Der Auftrag und die Bedingungen
Einem Gespräch mit einem potenziellen Mandanten, wenn der Auftrag tatsächlich erteilt wird, folgt eine klare und schriftliche Auftragsbestätigung. Darin wird nicht nur das Problem und der beabsichtigte Weg zu seiner Lösung (wie erörtert) beschrieben, sondern auch, unter welchen finanziellen Bedingungen. Für alle Aufträge gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ich habe auch ein Beschwerdeverfahren, das angewandt wird, wenn Sie mit der Ausführung des Auftrags nicht (ganz) zufrieden sind. Natürlich habe ich auch eine Datenschutzerklärung. Ich habe das Personen- und Familienrecht, das Erbrecht und die Mediation als Rechtsgebiete bei der niederländischen Anwaltskammer eingetragen. Eine der Voraussetzungen für diese Registrierung ist die jährliche Teilnahme an Fortbildungskursen in diesen Rechtsgebieten. Ich nehme nur Aufträge in diesen Rechtsgebieten an, so dass Sie sicher sein können, dass ich über das erforderliche Fachwissen verfüge, um Ihren Fall zu bearbeiten.
Höhe und Art der Abrechnung; Zahlung
Mein Stundensatz beträgt derzeit (2023) 272,25 € einschließlich Mehrwertsteuer (225,00 € ohne 21 % Mehrwertsteuer). Für bereits angenommene Aufträge gilt der zum Zeitpunkt der Annahme vereinbarte Stundensatz. Ich berechne weder einen Bürozuschlag noch Reisekosten. Ich übernehme keine Fälle auf der Grundlage von finanzierter Prozesskostenhilfe (Zusatz beim Legal Aid Board). Zuvor auf dieser Grundlage aufgenommene Fälle werden selbstverständlich bis zu ihrem Abschluss bearbeitet.
Die Arbeit eines Anwalts oder Mediators ist immer maßgeschneidert. Um es gleich vorwegzunehmen: Eine Kostenaufstellung ist eigentlich immer enttäuschend. Dies sollte daher bei der Festlegung der zu verfolgenden Strategie unbedingt berücksichtigt werden. Eine gute Kosten-Nutzen-Analyse ist unerlässlich.
Ich unterstütze Unternehmer und Hauptaktionäre. Ein familienrechtlicher oder erbrechtlicher Auftrag betrifft fast immer den Unternehmer als Privatperson, nicht als Unternehmer. Die Erklärungen werden daher im Namen der Person und nicht im Namen des Unternehmens abgegeben, da es sich nicht um Betriebsausgaben handelt. Diese wichtige Vorschrift für Rechtsanwälte soll die Steuerhinterziehung durch die Angabe von Privatausgaben als Betriebsausgaben verhindern.
Schließlich sollte ein Anwalt keine Barzahlungen annehmen, außer in sehr außergewöhnlichen Fällen und dann nur nach Rücksprache mit dem Dekan. Zahlungen sollten daher immer per Bank an die auf den Gebührenabrechnungen angegebene Kontonummer geleistet werden.
Keine Verwaltung von Drittmitteln
Mein Amt verwaltet keine Gelder zugunsten von Drittbegünstigten und verfügt nicht über eine Stiftung zur Verwaltung von Drittgeldern und anderen Vermögenswerten. Soweit dennoch Gelder von einem Berechtigten (i.d.R. einem Kunden) auf meinem Geschäftskonto eingehen, werden diese unverzüglich (ausschließlich) an den Berechtigten überwiesen.
Sie können die Dokumente ansehen oder herunterladen, indem Sie auf die Links klicken.
Die Anwaltskanzlei
Ich bin Frau E.F.M. (Ellen) van Swaaij, handelnd unter dem Namen meiner Firma/Einmannbetrieb Ellen van Swaaij Familierecht in Maastricht. Ich bin als Rechtsanwalt bei der niederländischen Anwaltskammer unter der Nummer A07880 eingetragen. Das Unternehmen ist im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 20169330 eingetragen. Die Mehrwertsteuernummer des Unternehmens lautet NL001945574B56.
Der Auftrag und die Bedingungen
Einem Gespräch mit einem potenziellen Mandanten, wenn der Auftrag tatsächlich erteilt wird, folgt eine klare und schriftliche Auftragsbestätigung. Darin wird nicht nur das Problem und der beabsichtigte Weg zu seiner Lösung (wie erörtert) beschrieben, sondern auch, unter welchen finanziellen Bedingungen. Für alle Aufträge gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ich habe auch ein Beschwerdeverfahren, das angewandt wird, wenn Sie mit der Ausführung des Auftrags nicht (ganz) zufrieden sind. Natürlich habe ich auch eine Datenschutzerklärung. Ich habe das Personen- und Familienrecht, das Erbrecht und die Mediation als Rechtsgebiete bei der niederländischen Anwaltskammer eingetragen. Eine der Voraussetzungen für diese Registrierung ist die jährliche Teilnahme an Fortbildungskursen in diesen Rechtsgebieten. Ich nehme nur Aufträge in diesen Rechtsgebieten an, so dass Sie sicher sein können, dass ich über das erforderliche Fachwissen verfüge, um Ihren Fall zu bearbeiten.
Höhe und Art der Abrechnung; Zahlung
Mein Stundensatz beträgt derzeit (2023) 272,25 € einschließlich Mehrwertsteuer (225,00 € ohne 21 % Mehrwertsteuer). Für bereits angenommene Aufträge gilt der zum Zeitpunkt der Annahme vereinbarte Stundensatz. Ich berechne weder einen Bürozuschlag noch Reisekosten. Ich übernehme keine Fälle auf der Grundlage von finanzierter Prozesskostenhilfe (Zusatz beim Legal Aid Board). Zuvor auf dieser Grundlage aufgenommene Fälle werden selbstverständlich bis zu ihrem Abschluss bearbeitet.
Die Arbeit eines Anwalts oder Mediators ist immer maßgeschneidert. Um es gleich vorwegzunehmen: Eine Kostenaufstellung ist eigentlich immer enttäuschend. Dies sollte daher bei der Festlegung der zu verfolgenden Strategie unbedingt berücksichtigt werden. Eine gute Kosten-Nutzen-Analyse ist unerlässlich.
Ich unterstütze Unternehmer und Hauptaktionäre. Ein familienrechtlicher oder erbrechtlicher Auftrag betrifft fast immer den Unternehmer als Privatperson, nicht als Unternehmer. Die Erklärungen werden daher im Namen der Person und nicht im Namen des Unternehmens abgegeben, da es sich nicht um Betriebsausgaben handelt. Diese wichtige Vorschrift für Rechtsanwälte soll die Steuerhinterziehung durch die Angabe von Privatausgaben als Betriebsausgaben verhindern.
Schließlich sollte ein Anwalt keine Barzahlungen annehmen, außer in sehr außergewöhnlichen Fällen und dann nur nach Rücksprache mit dem Dekan. Zahlungen sollten daher immer per Bank an die auf den Gebührenabrechnungen angegebene Kontonummer geleistet werden.
Keine Verwaltung von Drittmitteln
Mein Amt verwaltet keine Gelder zugunsten von Drittbegünstigten und verfügt nicht über eine Stiftung zur Verwaltung von Drittgeldern und anderen Vermögenswerten. Soweit dennoch Gelder von einem Berechtigten (i.d.R. einem Kunden) auf meinem Geschäftskonto eingehen, werden diese unverzüglich (ausschließlich) an den Berechtigten überwiesen.
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ERKLÄRUNG ZUM DATENSCHUTZ
MUSTER FÜR BÜROBESCHWERDEN
MUSTER FÜR DIE BEKANNTMACHUNG DER EINTRAGUNG
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