Werden Sie sich scheiden lassen? Was ist damit verbunden? Wie soll der Umgang mit den Kindern gestaltet werden? Und wie soll es finanziell weitergehen? Dies ist oft ein komplexes Problem, das nicht von heute auf morgen gelöst werden kann und für das Sie fachkundige und engagierte Unterstützung benötigen.
Oder vielleicht leben Sie zusammen und haben keine Kinder, aber Dinge wie ein Haus müssen aufgeteilt werden. Wer "bekommt" das Haus? Und was ist, wenn die andere Person dabei nicht mitmacht? Sind Sie mit einem Ehevertrag verheiratet, der eine Abgeltungsklausel enthält? Wahrscheinlich haben Sie diese Klausel nie in Kraft gesetzt. Können Sie sich danach noch niederlassen? Sind Sie in Gütergemeinschaft verheiratet und haben Sie ein Erbe, das Sie von Ihren Eltern erhalten haben, in Ihr Haus gesteckt? Haben Sie dann noch Anspruch auf Erstattung dieses Geldes? Und wie wird das berechnet?
Leben Sie unverheiratet zusammen und haben Sie Kinder? Viele Dinge, die für verheiratete Eltern bereits gesetzlich geregelt sind, müssen dann gesondert geregelt werden, wie zum Beispiel das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder. Es reicht also nicht aus, die Kinder einfach nur anzuerkennen! Können Sie als Mann ein Kind anerkennen, von dem Sie nicht der biologische Vater sind? Und was, wenn Sie es später bereuen? Oder sind Sie vielleicht der biologische Vater des Kindes und wollen verhindern, dass jemand anderes das Kind anerkennt? Haben Sie das Recht auf Umgang mit einem Kind, dessen Vater Sie nicht sind? Und welche Rechte und Pflichten haben Sie, wenn Sie bei einem "One-Night-Stand" ein Kind bekommen oder schwanger werden? Oder haben Ihr Partner und Sie vielleicht vor, ein Kind zu adoptieren? Ist das möglich, und wie funktioniert das?
In einer Gesellschaft, in der eine Ehe oder Beziehung für viele Menschen nicht mehr für den Rest ihres Lebens gilt, haben die Menschen oft Kinder mit verschiedenen Partnern, wodurch die Zahl der Mischfamilien steigt. Es ist dann nicht immer klar, welche Rechte und Pflichten jeder hat. Ich verfüge auch in diesen Fragen über umfangreiche Erfahrungen und berate Sie gerne.
Und was ist mit dem Ehegattenunterhalt? Dieses Thema ist von großem gesellschaftlichen Interesse. Am 1. Januar 2020 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die die Dauer der Verpflichtung zur Zahlung von Partnerunterhalt erheblich verkürzt. Was ist also ein angemessener Betrag? Und wie viel braucht jemand und was kann er selbst verdienen? Und was ist, wenn sich jemand weigert, selbst (mehr) zu arbeiten? Die Unterhaltszahlungen für Partner sind eine spezielle Angelegenheit, die eine individuelle Anpassung erfordert. Ich verfüge über das Wissen und die Erfahrung, um Sie weiter zu beraten.
Als Allround-Anwältin für Personen- und Familienrecht stehe ich Ihnen in allen Fragen des Familienrechts zur Seite. Als Anwalt, aber auch als Mediator. Klicken Sie auf das Menü auf dieser Seite, um weitere Informationen zu den einzelnen Themen zu erhalten.
Oder vielleicht leben Sie zusammen und haben keine Kinder, aber Dinge wie ein Haus müssen aufgeteilt werden. Wer "bekommt" das Haus? Und was ist, wenn die andere Person dabei nicht mitmacht? Sind Sie mit einem Ehevertrag verheiratet, der eine Abgeltungsklausel enthält? Wahrscheinlich haben Sie diese Klausel nie in Kraft gesetzt. Können Sie sich danach noch niederlassen? Sind Sie in Gütergemeinschaft verheiratet und haben Sie ein Erbe, das Sie von Ihren Eltern erhalten haben, in Ihr Haus gesteckt? Haben Sie dann noch Anspruch auf Erstattung dieses Geldes? Und wie wird das berechnet?
Leben Sie unverheiratet zusammen und haben Sie Kinder? Viele Dinge, die für verheiratete Eltern bereits gesetzlich geregelt sind, müssen dann gesondert geregelt werden, wie zum Beispiel das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder. Es reicht also nicht aus, die Kinder einfach nur anzuerkennen! Können Sie als Mann ein Kind anerkennen, von dem Sie nicht der biologische Vater sind? Und was, wenn Sie es später bereuen? Oder sind Sie vielleicht der biologische Vater des Kindes und wollen verhindern, dass jemand anderes das Kind anerkennt? Haben Sie das Recht auf Umgang mit einem Kind, dessen Vater Sie nicht sind? Und welche Rechte und Pflichten haben Sie, wenn Sie bei einem "One-Night-Stand" ein Kind bekommen oder schwanger werden? Oder haben Ihr Partner und Sie vielleicht vor, ein Kind zu adoptieren? Ist das möglich, und wie funktioniert das?
In einer Gesellschaft, in der eine Ehe oder Beziehung für viele Menschen nicht mehr für den Rest ihres Lebens gilt, haben die Menschen oft Kinder mit verschiedenen Partnern, wodurch die Zahl der Mischfamilien steigt. Es ist dann nicht immer klar, welche Rechte und Pflichten jeder hat. Ich verfüge auch in diesen Fragen über umfangreiche Erfahrungen und berate Sie gerne.
Und was ist mit dem Ehegattenunterhalt? Dieses Thema ist von großem gesellschaftlichen Interesse. Am 1. Januar 2020 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die die Dauer der Verpflichtung zur Zahlung von Partnerunterhalt erheblich verkürzt. Was ist also ein angemessener Betrag? Und wie viel braucht jemand und was kann er selbst verdienen? Und was ist, wenn sich jemand weigert, selbst (mehr) zu arbeiten? Die Unterhaltszahlungen für Partner sind eine spezielle Angelegenheit, die eine individuelle Anpassung erfordert. Ich verfüge über das Wissen und die Erfahrung, um Sie weiter zu beraten.
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