Eine gute Besuchsregelung ist oft maßgeschneidert. Früher galt es als ganz normal, dass die Kinder nach der Scheidung weiterhin bei der Mutter lebten und der Vater die Kinder alle zwei Wochen an einem Wochenende bei sich hatte. Heutzutage gilt dies als überholt. Beide Elternteile sollten eine wichtige und gleichberechtigte Rolle im Leben ihrer Kinder spielen. In der Regel werden jetzt Zeitpläne verwendet, bei denen die Betreuungsaufgaben etwas stärker aufgeteilt sind. Oft wird dies fälschlicherweise als Co-Elternschaft bezeichnet. Dies ist jedoch kein Rechtsbegriff. Eigentlich ist man immer Co-Elternteil, man muss es gemeinsam machen. Übrigens sollte auch eine Aufteilung der Betreuungsaufgaben möglich sein. Vielleicht möchten Sie sich auf 50:50 einigen, aber ist das angesichts der Arbeit und anderer Verpflichtungen praktisch machbar? Wenn es zu sehr komplizierten Regelungen führen würde, bei denen die Kinder ständig mit einer schweren Wochenendtasche zwischen zwei Adressen hin- und herpendeln müssten, müssen Sie sich fragen, ob das in ihrem Interesse ist. Klarheit und Seelenfrieden für die Kinder sind die Schlüsselwörter. Es bedarf einer intensiven Beratung, um eine gute Lösung zu finden.
Eine Betreuungsvereinbarung ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht. Ziel ist es daher, dass beide Elternteile die Vereinbarungen ordnungsgemäß einhalten.
Sorgen Sie dafür, dass die Kinder tatsächlich zwei Wohnungen haben, in denen es genügend Kleidung, Hygieneartikel, Spielzeug und Hobbys gibt. Und achten Sie darauf, dass die Kleidung, die Sie für das Kind gekauft haben, nicht im Wäschekorb und dann im Kleiderschrank des anderen Elternteils landet. Sie gehören dem Kind und nicht einem von Ihnen beiden. Im Idealfall muss das Kind bei einem Adresswechsel kaum eigene Sachen mitbringen. So werden zwei Häuser zu einem echten Zuhause für die Kinder.
Zugegeben: Denken Sie einmal darüber nach, wenn Sie eine intensive Scheidungsphase mit vielen Emotionen hinter sich haben. Aber es ist möglich, und zum Glück gibt es viele Beispiele. Als Fachanwältin für Familienrecht helfe ich Ihnen oder Ihren Angehörigen gerne bei diesem Prozess, entweder als Anwältin oder als Mediatorin, wobei eine gute Beratung der Ausgangspunkt ist.
Eine Betreuungsvereinbarung ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht. Ziel ist es daher, dass beide Elternteile die Vereinbarungen ordnungsgemäß einhalten.
Sorgen Sie dafür, dass die Kinder tatsächlich zwei Wohnungen haben, in denen es genügend Kleidung, Hygieneartikel, Spielzeug und Hobbys gibt. Und achten Sie darauf, dass die Kleidung, die Sie für das Kind gekauft haben, nicht im Wäschekorb und dann im Kleiderschrank des anderen Elternteils landet. Sie gehören dem Kind und nicht einem von Ihnen beiden. Im Idealfall muss das Kind bei einem Adresswechsel kaum eigene Sachen mitbringen. So werden zwei Häuser zu einem echten Zuhause für die Kinder.
Zugegeben: Denken Sie einmal darüber nach, wenn Sie eine intensive Scheidungsphase mit vielen Emotionen hinter sich haben. Aber es ist möglich, und zum Glück gibt es viele Beispiele. Als Fachanwältin für Familienrecht helfe ich Ihnen oder Ihren Angehörigen gerne bei diesem Prozess, entweder als Anwältin oder als Mediatorin, wobei eine gute Beratung der Ausgangspunkt ist.