EINE SCHWIERIGE ENTSCHEIDUNG...
GROSSE AUSWIRKUNGEN
AUF DEN REST deines LEBENS...
ICH WÜRDE IHNEN GERNE HELFEN.
Der Gedanke an eine Scheidung ist immer sehr konfrontierend. Egal, ob Sie selbst oder die andere Person darauf gekommen sind. Noch schlimmer ist es, wenn die andere Person Sie damit überfordert. Aber wie auch immer es geschieht, Ihr ganzes Leben wird auf den Kopf gestellt und alle Gewissheiten fallen weg. Eine Scheidung ist ein "Lebensereignis", und vergessen Sie nicht, welche Auswirkungen und Folgen diese Entscheidung auch für Ihre Kinder hat. Es ist daher sehr wichtig, dass eine Scheidung so weit wie möglich in Absprache mit dem Ehepartner erfolgt. Rechtlich gesehen kann dies sehr komplex sein, aber auch in der Praxis werden Sie auf Probleme stoßen.
Die erste Sorge gilt natürlich den (minderjährigen) Kindern. Das Gesetz verpflichtet daher die sich scheidenden Paare, zunächst einen Elternschaftsplan aufzustellen, in dem zumindest beschrieben wird, wie sie sich nach der Scheidung weiterhin gegenseitig beraten und Entscheidungen über die Kinder treffen werden. Darüber hinaus muss sie eine genau definierte Betreuungsregelung enthalten und auch die Art und Weise, wie die Kosten für die Erziehung und Betreuung der Kinder geregelt werden. Ohne einen unterzeichneten Elternschaftsplan kann im Prinzip kein Scheidungsantrag gestellt werden. Wenn es heftige Konflikte gibt, die die Eltern daran hindern, zuerst einen Elternschaftsplan aufzustellen, kann das Gericht gebeten werden, diese Fragen zu regeln. Aber das muss dann auch richtig erklärt werden. Darüber hinaus sollten die Eltern ihre Kinder in den Erziehungsplan einbeziehen (in welchem Umfang und wie, hängt natürlich vom Alter und der Entwicklung des Kindes ab) und dies im Erziehungsplan festhalten.
Außerdem müssen die Finanzen geregelt werden. In erster Linie natürlich der Unterhalt für die Kinder, aber vielleicht auch der Unterhalt für den Partner. Die Verpflichtung zur Zahlung von Ehegattenunterhalt ergibt sich aus der gegenseitigen Fürsorgepflicht der Ehegatten, die daher auch nach der Ehe fortbesteht. Ob und wie viel Ehegattenunterhalt zu zahlen ist, hängt von vielen Faktoren ab: der Dauer der Ehe, der Rollenverteilung während der Ehe, der Frage, ob aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind, dem Familieneinkommen, der Höhe des Vermögens und dem Ausgabenverhalten während der Ehe sowie der finanziellen Lage beider Partner nach der Scheidung. Es sind so viele Faktoren in einem subtilen Zusammenspiel, dass der Ehegattenunterhalt wirklich maßgeschneidert ist.
Und schließlich die Aufteilung und Unterbringung. Sind Sie in Gütergemeinschaft verheiratet oder haben Sie einen Ehevertrag geschlossen? So oder so werden die Dinge geteilt werden müssen und es wird wahrscheinlich gegenseitige Ausgleichsforderungen geben. Es sollte genau geprüft werden, wer Anspruch auf was hat.
Dabei kann eine Scheidung so schwierig oder so einfach gestaltet werden, wie Sie es wünschen. Wenn beide alles bis aufs Komma regeln wollen, wird die Geschichte nicht nur komplizierter, sondern auch die Wahrscheinlichkeit eines langwierigen Streits vor Gericht steigt. Es ist nicht einfach, die Grenze zu definieren, wo es "richtig" ist. Letztendlich ist es aber ein gutes Kriterium: Wenn Sie die Regelung aller Konsequenzen auf die Waage legen, womit fühlen Sie sich dann gut? Das kann sehr schwierig sein, vor allem, wenn die Emotionen hochkochen.
Eine Scheidung sollten Sie vorzugsweise im Rahmen einer Mediation unter der fachkundigen Anleitung eines vFAS-Anwaltsmediators einvernehmlich regeln. Wenn Sie sich für eine Mediation entscheiden, begleite ich Sie durch den schwierigen Prozess, in dem Sie Ihre Gefühle zum Ausdruck bringen und klar darlegen müssen, warum Sie die Scheidung wollen (Scheidungsantrag), und dann durch alle Fragen, die geklärt werden müssen. Am Ende stehen dann eine Vereinbarung und ein Erziehungsplan, die zusammen mit einem gemeinsamen Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht werden. Die Beilegung ist dann in fast allen Fällen eine Verwaltungsangelegenheit. Nur ein Anwalt kann einen Scheidungsantrag bei Gericht einreichen, weshalb die Kombination aus Anwalt und Mediator so praktisch ist.
Können Sie nicht zu einer Einigung kommen? Das ist bedauerlich, aber noch ist nichts verloren. Wenn beide einen Anwalt aufsuchen, werden diese Anwälte, wenn alles gut geht, zunächst den Weg der Konsultation gehen. Oft findet dann ein Vierergespräch statt, also Sie gemeinsam, jeder mit seinem eigenen Anwalt. Das führt oft noch zu einer Einigung.
Und scheitert das auch? Das ist gewiss keine Schande. In diesem Fall kommt das Gericht ins Spiel. Der Anwalt reicht dann bei Gericht einen Scheidungsantrag ein, mit Nebenanträgen zu den Kindern, den Finanzen und der Aufteilung. Der Anwalt der Gegenpartei hat dann die Möglichkeit, sich zu verteidigen und seine eigenen Anträge zu stellen. Schließlich kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, bei der der Fall verhandelt wird. Einige Wochen später verkündet der Richter dann seine Entscheidung in Form eines Beschlusses.
In welcher Situation Sie sich auch befinden, ich kann Ihnen immer helfen: als Anwalt und als Mediator, in der Beratung und vor Gericht. Die beste Vorgehensweise ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Wenn Sie mich anrufen, erkläre ich Ihnen gerne mehr.
Die erste Sorge gilt natürlich den (minderjährigen) Kindern. Das Gesetz verpflichtet daher die sich scheidenden Paare, zunächst einen Elternschaftsplan aufzustellen, in dem zumindest beschrieben wird, wie sie sich nach der Scheidung weiterhin gegenseitig beraten und Entscheidungen über die Kinder treffen werden. Darüber hinaus muss sie eine genau definierte Betreuungsregelung enthalten und auch die Art und Weise, wie die Kosten für die Erziehung und Betreuung der Kinder geregelt werden. Ohne einen unterzeichneten Elternschaftsplan kann im Prinzip kein Scheidungsantrag gestellt werden. Wenn es heftige Konflikte gibt, die die Eltern daran hindern, zuerst einen Elternschaftsplan aufzustellen, kann das Gericht gebeten werden, diese Fragen zu regeln. Aber das muss dann auch richtig erklärt werden. Darüber hinaus sollten die Eltern ihre Kinder in den Erziehungsplan einbeziehen (in welchem Umfang und wie, hängt natürlich vom Alter und der Entwicklung des Kindes ab) und dies im Erziehungsplan festhalten.
Außerdem müssen die Finanzen geregelt werden. In erster Linie natürlich der Unterhalt für die Kinder, aber vielleicht auch der Unterhalt für den Partner. Die Verpflichtung zur Zahlung von Ehegattenunterhalt ergibt sich aus der gegenseitigen Fürsorgepflicht der Ehegatten, die daher auch nach der Ehe fortbesteht. Ob und wie viel Ehegattenunterhalt zu zahlen ist, hängt von vielen Faktoren ab: der Dauer der Ehe, der Rollenverteilung während der Ehe, der Frage, ob aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind, dem Familieneinkommen, der Höhe des Vermögens und dem Ausgabenverhalten während der Ehe sowie der finanziellen Lage beider Partner nach der Scheidung. Es sind so viele Faktoren in einem subtilen Zusammenspiel, dass der Ehegattenunterhalt wirklich maßgeschneidert ist.
Und schließlich die Aufteilung und Unterbringung. Sind Sie in Gütergemeinschaft verheiratet oder haben Sie einen Ehevertrag geschlossen? So oder so werden die Dinge geteilt werden müssen und es wird wahrscheinlich gegenseitige Ausgleichsforderungen geben. Es sollte genau geprüft werden, wer Anspruch auf was hat.
Dabei kann eine Scheidung so schwierig oder so einfach gestaltet werden, wie Sie es wünschen. Wenn beide alles bis aufs Komma regeln wollen, wird die Geschichte nicht nur komplizierter, sondern auch die Wahrscheinlichkeit eines langwierigen Streits vor Gericht steigt. Es ist nicht einfach, die Grenze zu definieren, wo es "richtig" ist. Letztendlich ist es aber ein gutes Kriterium: Wenn Sie die Regelung aller Konsequenzen auf die Waage legen, womit fühlen Sie sich dann gut? Das kann sehr schwierig sein, vor allem, wenn die Emotionen hochkochen.
Eine Scheidung sollten Sie vorzugsweise im Rahmen einer Mediation unter der fachkundigen Anleitung eines vFAS-Anwaltsmediators einvernehmlich regeln. Wenn Sie sich für eine Mediation entscheiden, begleite ich Sie durch den schwierigen Prozess, in dem Sie Ihre Gefühle zum Ausdruck bringen und klar darlegen müssen, warum Sie die Scheidung wollen (Scheidungsantrag), und dann durch alle Fragen, die geklärt werden müssen. Am Ende stehen dann eine Vereinbarung und ein Erziehungsplan, die zusammen mit einem gemeinsamen Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht werden. Die Beilegung ist dann in fast allen Fällen eine Verwaltungsangelegenheit. Nur ein Anwalt kann einen Scheidungsantrag bei Gericht einreichen, weshalb die Kombination aus Anwalt und Mediator so praktisch ist.
Können Sie nicht zu einer Einigung kommen? Das ist bedauerlich, aber noch ist nichts verloren. Wenn beide einen Anwalt aufsuchen, werden diese Anwälte, wenn alles gut geht, zunächst den Weg der Konsultation gehen. Oft findet dann ein Vierergespräch statt, also Sie gemeinsam, jeder mit seinem eigenen Anwalt. Das führt oft noch zu einer Einigung.
Und scheitert das auch? Das ist gewiss keine Schande. In diesem Fall kommt das Gericht ins Spiel. Der Anwalt reicht dann bei Gericht einen Scheidungsantrag ein, mit Nebenanträgen zu den Kindern, den Finanzen und der Aufteilung. Der Anwalt der Gegenpartei hat dann die Möglichkeit, sich zu verteidigen und seine eigenen Anträge zu stellen. Schließlich kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, bei der der Fall verhandelt wird. Einige Wochen später verkündet der Richter dann seine Entscheidung in Form eines Beschlusses.
In welcher Situation Sie sich auch befinden, ich kann Ihnen immer helfen: als Anwalt und als Mediator, in der Beratung und vor Gericht. Die beste Vorgehensweise ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Wenn Sie mich anrufen, erkläre ich Ihnen gerne mehr.